Donnerstag, 14. Februar 2013

GEZ, die dritte

Heute war ich also mit meiner Gebührenabzocke-Rechnung beim Rechtsanwalt. Der klärte mich auf, dass man gegen diesen Wisch noch nicht einmal Widerspruch einlegen kann. Dafür bräuchte es nämlich einen sog. "rechtsmittelfähigen Bescheid" und diesen soll ich mal erst schriftlich anfordern.

Also hab ich gleich ein formloses Schreiben aufgesetzt mit dem Inhalt:

hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den o.g. Beitragsbescheid.

Begründung: In meinem Haushalt werden Ihre Dienste nicht genutzt, da sich darin weder ein Fernsehgerät noch ein Radiogerät befindet.

Die Vereinbarkeit der Rundfunkgebühr mit der Verfassung ist außerdem strittig.

Ich bitte um zeitnahe Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.

Mit freundlichem Gruß

Das schick ich gleich morgen per Einschreiben fort.

Jetzt wird erst mal NICHTs GEZahlt.

Mein neuer Slogan diesbezüglich: Hast du schon GEKlagt?

...und selbst, wenn ich am Ende verliere! ICH kann einmal sagen: "ICH habe es mir nicht duckmäuserisch bieten lassen! ICH ... habe was gegen die neue Rundfunkgebühr unternommen!"

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