Sonntag, 22. Februar 2015

Vollstreckung? Bitte abweisen!

Ja und heute knöpfte ich mir dann den "gelben Brief" vor. Mei, hab ich ein Glück: Sie haben tatsächlich immer noch die schönen, doofen Formfehler drin, die neulich mit dem "Tübinger Urteil" abgeschmettert worden sind! Am Donnerstag am "runden Tisch" hatten wir nämlich noch besprochen, dass die Ex-GEZ nach der Schlappe mit diesem Urteil wohl nun schleunigst ihre Bescheide und Krimskramszeug korrigiert und die Fehler entfernt. Das hatten sie tatsächlich noch nicht getan! Wunderbar! Jetzt hab ich echt wieder ne Chance!

Ich setzte mich gleich hin und fing an, eine "Erinnerung" ans Vollstreckungsgericht zu tippen: Gläubiger nicht eindeutig genannt, keine Unterschrift und kein Siegel drauf, Säumniszuschlag mit einberechnet (ist aber nicht einklagbar und auch nicht vollstreckbar), nicht rechtskräftige Bescheide durch eine nicht rechtsfähige Institution ausgestellt, ist alles nicht vollstreckbar, ihr könnt mich mal kreuzweise, Vollstreckungsantrag abweisen, aber hurtig, hurtig! Jaaa, juhu!

Wenn ich jetzt ECHT Schwein hab, dann komm ich damit durch und die GEZ müssen ihre ganzen depperten Bescheide noch einmal ausstellen - ohne diese Formfehler. Wenn sie sie aber wieder neu ausstellen müssen, dann kann ich ihnen auch wieder neu widersprechen - und das ganze depperte Spielchen geht von vorne los - muahahahaaa!

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